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Dokument-ID: 1232914
12 Außerordentliche Verwaltung
Die außerordentliche Verwaltung umfasst sämtliche einmaligen oder von Routineaufgaben abweichenden Maßnahmen an den allgemeinen Teilen der Liegenschaft, die über den Erhaltungszweck hinausgehen. Typisch sind nützliche Verbesserungen und sonstige bauliche Veränderungen (zB Installation eines Aufzugs, Fassadenerneuerung, Einbau von Photovoltaik, größere Um- oder Zubauten).