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Dokument-ID: 1080285
3.2.33 Voraussetzung für eine Löschung gem § 40 Abs 2 WEG 2002
OGH: Die Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum dient der grundbücherlichen Sicherung des Wohnungseigentumsbewerbers und ist nach der geltenden Rechtslage in § 40 Abs 2 Satz 1 WEG 2002 geregelt. Die Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechts ist auf Antrag des Wohnungseigentumsbewerbers oder des Wohnungseigentumsorganisators im Grundbuch anzumerken.