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Dokument-ID: 1051263
3.2.10 Zur Neufestsetzung des Aufteilungsschlüssels
Sachverhalt
Die Antragsteller sind Wohnungseigentümer der Wohnung Top 1 und eines Tiefgaragenabstellplatzes. Die Wohnung liegt im Erdgeschoß, welches vom Haupteingang über ein Treppenhaus und fünf Stufen zu erreichen ist. Das Erdgeschoß ist durch einen Liftzugang erschlossen. Die Tiefgarage ist für die Antragsteller sowohl über einen Lift als auch über Treppen zu erreichen. Im Keller befinden sich Gemeinschaftsräumlichkeiten, die ebenfalls über den gleichen Lift zu erreichen sind.