5.4.12 Rechnungslegungspflicht/ Abrechnungspflicht
Rechnungslegungspflicht und Bewirtschaftungskostenabrechnung
Unabhängig davon, ob ein Verwalter seiner Rechnungslegungspflicht nachgekommen ist oder nicht, besteht die Verpflichtung des einzelnen Wohnungseigentümers, die ihm zur Abdeckung von Liegenschaftsaufwendungen vorgeschriebenen Akontozahlungen zu leisten, woraus sich eine sofortige Fälligkeit der Akontozahlungen ungeachtet eines Streits darüber ergibt, ob eine Abrechnung ordnungsgemäß, vollständig oder richtig ist. Dies gilt jedoch nicht für Bewirtschaftungskostenrückstände, die sich aus einer Bewirtschaftungskostenabrechnung eines Jahres ergeben. Diese werden erst dann fällig, wenn sie durch eine ordnungsgemäße Rechnung nachgewiesen werden (OGH 10.7.2001, 5 Ob 213/00k).