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Dokument-ID: 1005744
2 Sachverständigenhaftung des Hausverwalters
Wenn der Verwalter seine vertraglichen Pflichten gegenüber dem Auftraggeber (Hauseigentümer) verletzt und ihm dadurch einen Schaden zufügt, hat der Verwalter diesen zu ersetzen, außer wenn er beweisen kann, dass ihn kein Verschulden daran trifft (§ 1298 ABGB).