© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1146622

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.3.3 Stellung des Verwalters

Hausverwalter als Repräsentant

Die Repräsentantenhaftung führt zu einer erheblichen Erweiterung der Einstandspflicht juristischer Personen; diese haben deliktisch nicht nur für das Verschulden ihrer verfassungsmäßigen Organe, sondern auch für das ihrer Repräsentanten einzustehen. Unter den Begriff des Repräsentanten fallen all jene Personen, die eine leitende Stelle mit selbstständigem Wirkungsbereich haben, sohin in verantwortlicher leitender oder überwachender Funktion für die juristische Person tätig werden und dabei mit eigenverantwortlicher Entscheidungsfunktion ausgestattet sind. Der für eine Wohnungseigentümergemeinschaft tätige Hausverwalter ist deren Repräsentant (OGH 12.2.2002, 5 Ob 291/01g).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Haftungsminimierung in der Immobilienverwaltung in unserem Shop! Zum Shop