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Neu Dokument-ID: 1064155

Autoren von Gibel Zirm Rechtsanwälte GmbH & Co KG | Judikatur | Leitsatz

3.2.27 Zum Änderungsbegriff des § 16 Abs 2 WEG

Sachverhalt

Gegenstand des Verfahrens ist die Genehmigung der Errichtung eines Behindertenlifts (Treppenlift) im allgemeinen Stiegenhaus des Hauses, der auf Kosten der Antragsteller eingebaut und betrieben werden und der Zweitantragstellerin, die unter schwerer Osteoporose leidet und massiv gehbehindert ist, das selbstständige Verlassen ihrer im 2. Stock gelegenen Wohnung ermöglichen soll. Die Antragsgegner brachten ua vor, dass durch die Halterungen im Behindertenlift der Platz schmäler und sohin das Transportieren sperriger Gegenstände schwieriger ist.

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