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Neu Dokument-ID: 1005677

Christian Otto Meier | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.4.1 Anspruch laut ABGB

Allgemein

Festzuhalten ist, dass es sich bei einem Verwaltungsauftrag in aller Regel um einen Bevollmächtigungsvertrag gem §§ 1002 ff ABGB handelt. Ein Bevollmächtigungsvertrag beinhaltet zum einen den Auftrag und zum anderen die Vollmacht zur Geschäftsbesorgung. In der Diktion des ABGB ist der beauftragende Eigentümer als Machtgeber bzw Auftraggeber und der beauftragte Verwalter als Gewalthaber bzw Auftragnehmer zu betrachten.

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