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Dokument-ID: 1005676
1.4 Anspruch auf Herausgabe der Unterlagen und Rechnungslegung
Immer wieder stellt sich bei der Übergabe von Liegenschaften, und der damit in Zusammenhang stehenden Unterlagen, die Frage zum Anspruch und Umfang der von der Vorverwaltung zu übergebenden Unterlagen. Mitunter werden Unterlagen nicht, nicht vollständig oder nicht im Original übergeben oder deren Übergabe von Gegenleistungen (wie Bezahlung, Anerkennung von Gegenforderungen oä) abhängig gemacht.