© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1009961

Brigitte Berchtold - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.1.2 Unterscheidung Unternehmenspacht und Geschäftsraummiete

Allgemein

Pachtverhältnisse unterliegen keinesfalls dem MRG (es gelten die bestandrechtlichen Normen des ABGB). Aus diesem Grund ist die Unterscheidung zwischen Unternehmenspacht (MRG nicht anwendbar) und Geschäftsraummiete (MRG anwendbar) in der Praxis von besonderer Bedeutung. Leider gibt es hierfür keine festen Regeln, weshalb auf die Umstände des konkreten Einzelfalls abzustellen ist. Es kommt hierbei im Sinne eines beweglichen Systems das Überwiegensprinzip zu tragen, da keine starren Grenzen vom Gesetzgeber vorgegeben wurden. Auf die Bezeichnung des Vertrages kommt es jedenfalls nicht an. Folgende Anhaltspunkte haben sich aus der Rsp heraus entwickelt:

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Haftungsminimierung in der Immobilienverwaltung in unserem Shop! Zum Shop