7.2.10 Die Rolle der Hausverwaltung
Die Hausverwaltung agiert im Auftrag des Eigentümers, wobei dessen rechtliche Stellung vollständig gewahrt bleibt, und ist für die Durchführung der ordentlichen Hausverwaltung verantwortlich. Die Aufgaben, die unter die ordentliche Hausverwaltung fallen, sind im österreichischen Wohnungseigentumsgesetz festgelegt und somit nicht veränderbar. Dazu gehören alle Maßnahmen, die der Erhaltung und Verwaltung der Liegenschaft dienen. Regelmäßig durchzuführen sind Schneeräumung, Reinigung, Reparaturen, Instandhaltungsarbeiten sowie die transparente Abrechnung von Leistungen gegenüber allen Bewohnern.