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Dokument-ID: 1009920
4.1 Stand der Technik
Die Einhaltung aller für das Gebäude bzw die Liegenschaft bestehenden, öffentlich-rechtlichen Bestimmungen stellt keine ausreichende haftungsrechtliche Absicherung dar. Die mögliche Haftung orientiert sich am jeweiligen Stand der Technik, insbesondere an den Ö-Normen und den Richtlinien des Österreichischen Instituts für Bautechnik (= OIB-Richtlinien), die auch über das Internet zugänglich sind. • [Fußnote: Fundstelle https://www.oib.or.at/ (Stand: 17.07.2018).]