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Dokument-ID: 1064154
3.2.26 Sonderrücklage
Sachverhalt
Eine Eigentümergemeinschaft fordert von der Beklagten eine Sonderzahlung in die Reparaturrücklage zur Finanzierung der notwendigen Stiegenhaussanierung nach Leitungserneuerung. Eine ausreichende Rücklage war nicht mehr vorhanden und es liegt ein entsprechender Beschluss der Mit- und Wohnungseigentümer vor.