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Dokument-ID: 1019635
3.3.6 Besteht ein Aufwandersatz für vermehrtes Putzen wegen Schwarzstaubbildung?
OGH: Nach § 1097 ABGB hat ein Bestandnehmer dann einen Aufwandersatzanspruch gegen den Bestandgeber, wenn er auf das Bestandstück einen dem Bestandgeber obliegenden Aufwand oder einen nützlichen Aufwand gemacht hat. In diesen Fällen ist er wie ein Geschäftsführer ohne Auftrag zu behandeln. § 1097 2. Satz ABGB ist nach stRsp eine Spezialvorschrift, die nur den Ersatz der Behebung von Sachschäden am Mietobjekt selbst umfasst.