3.3.1 Anhebung des Mietzinses beim Eintritt berechtigter Personen
Eintritt von privilegierten nahen Angehörigen gem § 46 Abs 1 MRG?
Aus dem Sachverhalt
Die Antragsgegnerin ist Vermieterin und Alleineigentümerin einer Wohnung, die der Vater der Erstantragstellerin und dessen Ehefrau (die Zweitantragstellerin) am 01.04.1972 anmieteten. Die Eheleute wohnten seither gemeinsam mit ihrer Tochter, der Erstantragstellerin, in dieser Wohnung. Das Mietverhältnis unterliegt dem Vollanwendungsbereich des MRG. Am 11.01.2022 verstarb der Ehemann der Zweitantragstellerin (Vater der Erstantragstellerin). Die Antragsgegnerin forderte die beiden Antragstellerinnen schriftlich auf, ab 01.12.2022 einen erhöhten Mietzins zu zahlen. Die Antragstellerinnen beantragten die Feststellung, dass die von der Antragsgegnerin geforderte Anhebung des Mietzinses für das Mietobjekt unzulässig sei.