3.2.13 Zur Beurteilung eines Wintergartens auf einer Dachterrasse im Lichte des § 16 WEG 2002
Sachverhalt
Die Streitteile sind jeweils Miteigentümer einer Liegenschaft in Wien, verbunden mit Wohnungseigentum des Klägers an der Wohnung Top 5 und der Beklagten an Top 13. Der Kläger erhielt seine Wohnung Ende 2015 von seinen Eltern geschenkt. Die Wohnung der Beklagten liegt im Dachgeschoß, von ihr führt eine Treppe auf das darüber gelegene Flachdach, auf dem sich eine zur Wohnung gehörende Terrasse befindet. Dort errichteten die Beklagten im Jahr 2000 einen Wintergarten, der auch rechtskräftig baubehördlich bewilligt wurde. Der Wintergartenerrichtung hatten rund 60 % der damaligen Mit- und Wohnungseigentümer zugestimmt, unter anderem die Eltern des Klägers hatten sich allerdings mehrfach ausdrücklich dagegen ausgesprochen.