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Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.2.3 Sofortmaßnahmen setzen

Sobald ein Rohrbruch festgestellt wird, ist die erste Maßnahme immer, das Wasser abzustellen. Ist dies nicht selbst möglich, etwa in einem Mietshaus, muss unverzüglich die Hausverwaltung informiert werden, die dann die Hauptleitung kappen kann. Mieter sollten außerdem ihren Vermieter und den zuständigen Versicherer sofort benachrichtigen. Sollte der Versicherer nicht erreichbar sein, ist es ratsam, umgehend einen Schadensservice zu beauftragen, da eine Verpflichtung besteht, die Ausbreitung des Schadens zu verhindern.

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