7.4.7 Übergang, Fristen und Roadmap bis zum 1. Jänner 2026
Zeitliche Eckpunkte und Übergangsbedarf
Die abgaberechtlichen Kernelemente treten am 1. Jänner 2026 in Kraft. Für Hausverwaltungen verbleibt damit ein knapp bemessenes Implementierungsfenster, um Einkaufsprozesse, Vertragsbestände und interne Richtlinien anzupassen. Wo interne Sachkunde aufgebaut werden soll, ist mit Vorlaufzeiten für Schulungen zu rechnen; wo Fremdvergabe gewählt wird, sind Rahmenverträge zu aktualisieren und Kapazitäten bei Fachbetrieben zu sichern. Die Umstellung erfordert ferner eine Bestandsaufnahme vorhandener Produkte im Lager und ihrer künftigen Verwendbarkeit unter dem neuen Regime. Schließlich ist die Information der Eigentümergemeinschaften über die zu erwartenden Mehrkosten und den organisatorischen Aufwand vorzubereiten.