7.4.9 Praxisorientierte Risikosteuerung und Haftungsminimierung
Organisationspflicht als Haftungsbarriere
Die Judikatur zur Verkehrssicherung zeigt, dass eine tragfähige Organisation die beste Haftungsbarriere ist. Übertragen auf den Schädlingskontext bedeutet dies, dass klare Prozesse, definierte Verantwortlichkeiten, regelmäßige Kontrollen und eine lückenlose Dokumentation die maßgeblichen Bausteine sind. Je enger die Verwalterin die fachlichen Prozesse des Schädlingsbekämpfers strukturiert begleitet und je sauberer die Nachweise geführt werden, desto robuster ist die Position im Streitfall. Die neue Verordnung liefert dafür ein normatives Geländer, an dem sich die interne Organisation ausrichten kann.