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Dokument-ID: 1146621
5.3.2 Folgen der Bestellung eines Verwalters
Ausschluss von Verwaltungshandlungen der Miteigentümer
Von der Bestellung des Verwalters an ist kein Miteigentümer berechtigt, selbstständig Verwaltungshandlungen vorzunehmen, diese obliegen ausschließlich dem gemeinsamen Verwalter; auch die Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs gegen eigenmächtige Vertretungshandlungen eines Miteigentümers steht nur dem Verwalter zu (RIS-Justiz RS0013746).