Neu
Dokument-ID: 1005820
3.3.2 Amtsträger und Amtsgeschäft
Korruption im öffentlichen Sektor wird von Korruption im privaten Sektor durch die hoheitliche oder privatwirtschaftsverwaltende Tätigkeit der annehmenden bzw passiven Seite abgegrenzt. Diese Abgrenzung erfolgt durch die – denkbar weit gefassten – Begriffe des Amtsträgers und des Amtsgeschäfts. Amtsträger ist nach § 74 Abs 1 Z 4a StGB insbesondere jede Person, die