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Dokument-ID: 1052087
3.2.19 Zum Abgehen von der Widmungsthese
Sachverhalt
Gegenstand des Verfahrens ist ein Antrag auf Neufestsetzung der Nutzwerte der Wohnungseigentumsobjekte der Parteien, den der Antragsteller damit begründet, dass das Objekt Abstellraum III der 5. Antragsgegnerin nicht wohnungseigentumstauglich sei.