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Dokument-ID: 1153375
5.4.1 Vertretungsbefugnis
Im Außenverhältnis uneingeschränkt
Dem Verwalter einer Wohnungseigentumsgemeinschaft steht, weil § 17 Abs 1 WEG keine Einschränkung enthält, im Außenverhältnis die uneingeschränkte, auch außerordentliche Maßnahme der Veraltung umfassende Vertretungsbefugnis zu (OGH 3.12.1980, 1 Ob 604/80).