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Dokument-ID: 1005389
5 Grundzüge ABGB/WEG
In den bisherigen Kapiteln wurde zunächst dargelegt, wie Liegenschaften zivilrechtlich einzuordnen sind und wie Rechte an ihnen übertragen werden können. Es wurde dabei jedoch noch nicht darauf eingegangen, was konkret übertragen wird. Die Ausgestaltung des Kaufgegenstands kann nämlich – je nach vorliegendem Rechtsverhältnis – grundlegend verschieden sein.