Neu
Dokument-ID: 946870
5.3.2 Ausbringen auf wassergesättigten, überschwemmten, gefrorenen oder schneebedeckten Böden (§ 4)
Auch außerhalb der Verbotszeiträume ist das Ausbringen von stickstoffhaltigen Düngemitteln auf wassergesättigten, überschwemmten, gefrorenen oder schneebedeckten Böden nicht zulässig, weil Böden in solchen Zuständen nicht aufnahmefähig sind. Böden, die nur vorübergehend oberflächlich gefroren sind, zB tagsüber auftauen und somit aufnahmefähig sind, sind nicht gefroren iSd Verordnung. Ein solcher Boden kann aber wassergesättigt sein.