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Neu Dokument-ID: 1026389

Renate Schmoll | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.7.4 Tirol

Das mutwillige Beseitigen, Beschädigen oder Zerstören von wild wachsenden Pilzen oder ihrer Teile (Myzel-System, Fruchtkörper) ist verboten. Gesammelt werden darf eine Höchstmenge von 2 kg pro Person und Tag in der Zeit von jeweils 7:00–19:00 Uhr. Organisierte Sammelveranstaltungen sowie die Verwendung von mechanischen Hilfsmitteln wie Rechen oder Haken sind per Strafe untersagt.

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