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Dokument-ID: 1176812
3.1.3 Niederösterreich
Die Errichtung von PV-Anlagen mit einer Leistung von mehr als 50 kW ist im Grünland nur auf eigens gewidmeten Flächen (Grünland-Photovoltaik) zulässig (§ 20 Abs 2 Z 21 NÖ ROG).