1.3 Kaufvertrag gegen Leibrente
Bei einer Leibrente handelt es sich um eine Gegenleistung in Form einer Zahlung eines bestimmten Geldbetrages bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (zB monatliche Zahlung eines Betrages von EUR 300,– bis zum Todesfall). Das Bestimmtheitsgebot des Kaufpreises ist auch erfüllt, wenn eine Liegenschaft gegen Leibrente überlassen wird, obwohl der Kaufpreis von der Lebensdauer des Rentenbeziehers bzw bestimmten Ereignisses abhängig ist. Daraus folgt, dass der genaue Kaufpreis nicht schon bei Vertragsabschluss, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt vorliegt (Kletecka/Schauer, ABGB-ON 1.05, § 1054 ABGB, Rz 38 ff).