2.4 Wasserrechtsgesetz
Werden PV-Anlagen in der Nähe von Gewässern oder in Hochwasserabflussbereichen errichtet, kann eine wasserrechtliche Bewilligung erforderlich sein. Innerhalb von Hochwasserabflussgebieten sowie Wasserschutz- oder Wasserschongebieten gelten besondere Bestimmungen für Bauten an Ufern. So kann beispielsweise nach § 38 Abs 1 WRG eine wasserrechtliche Bewilligung für Anlagen in Hochwasserabflussbereichen (das ist das bei 30-jährlichen Hochwässern überflutete Gebiet) notwendig sein.