7.3 Zuschuss zur Entgeltfortzahlung
Arbeitgeber, die nicht mehr als 50 Arbeitnehmer beschäftigen, haben die Möglichkeit, einen Zuschuss zur Entgeltfortzahlung in der Höhe von 50 % des fortgezahlten Entgelts, einschließlich allfälliger Sonderzahlungen unter Beachtung der eineinhalbfachen Höchstbeitragsgrundlage, zu stellen. Der Antrag auf den Zuschuss ist innerhalb von drei Jahren nach Möglichkeit elektronisch via ELDA zu stellen.
Die Ermittlung der Arbeitnehmerzahl erfolgt bei Saisonbetrieben mit schwankender Arbeitnehmerzahl auf Basis der Anzahl der Arbeitnehmer im Jahr vor der Entgeltfortzahlung, für die der Zuschuss beantragt wird. Zeiträume, in denen vorübergebend keine Arbeitnehmer beschäftigt wurden, sind mit einzurechnen.
Der Zuschuss wird gewährt