© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 937547

Alfred Kalkus | Praxiswissen | Fachbeitrag

1 Die Grundzüge des Erb- und Anerbenrechts

Grundsätzliches

Das Erbrecht ist – mit Ausnahme des Anerbenrechts – im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) geregelt (§§ 531 ff).

Mit dem Tod erlöschen die persönlichen Rechte (zB Ausgedinge, Wohnrecht). Auch Geldstrafen gehen nicht auf den Erben über. Ansprüche aus Lebensversicherungen stehen unmittelbar dem Bezugsberechtigten zu, ohne dass sie in die Verlassenschaft fallen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Rechtshandbuch Land- und Forstwirtschaft in unserem Shop! Zum Shop