1 Grundlagen der Besteuerung
Die Besteuerung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe erfolgt einerseits anhand von Einkommens- und Umsatzsteuerpauschalierungen, andererseits sind auch die allgemeinen Bestimmungen des Einkommen- und Umsatzsteuerrechts anwendbar. Bei den Einkommensteuerpauschalierungen (konkrete Gewinnpauschalierung) handelt es sich um Gewinnpauschalierungen. Die konkret auf einen Betrieb anzuwendende Besteuerungsform hängt, allgemein gesprochen, von der Größe des Betriebes ab. Die genauen Parameter werden in den folgenden Kapiteln erörtert. Weiters besteht für Land- und Forstwirte innerhalb gewisser Schranken die Möglichkeit, zwischen den Gewinnermittlungsarten bzw den unterschiedlichen Umsatzsteuerbesteuerungsformen zu wählen. Nichtbuchführungspflichtige Land- und Forstwirte deren Umsatz die Grenze von EUR 600.000,– an zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren nicht überschreitet, haben die Möglichkeit die Umsatzsteuerpauschalierung anzuwenden (vgl § 1 Abs 1a LuF-PauschVO 2015 idF BGBl II Nr 406/2024). Dieser Wert gilt erstmals ab dem Veranlagungsjahr 2023, zuvor war die Grenze mit EUR 400.000,– bemessen.
Achtung:
Nicht zur Umsatzgrenze zählen etwa die öffentlichen Gelder (AMA-Zahlungen); Umsätze aus Hilfsgeschäften (zB Gebrauchtmaschinenverkäufen) sind aber unbedingt zu berücksichtigen!