7.3 Gülle- und Jaucheausbringung
Gülle- und Jaucheausbringung
In Umsetzung einer EU-Richtlinie wurde in Österreich die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über das Aktionsprogramm zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung – NAPV) eingeführt. Zum Inhalt der Verordnung gehören Maßnahmen, Verfahren und Verhaltensweisen insbesondere betreffend Düngeverbotszeiträume, das Ausbringen von stickstoffhältigen Düngemitteln (zB Gülle, Jauche) auf landwirtschaftlichen Nutzflächen und das Fassungsvermögen von Behältern zur Lagerung von Wirtschaftsdüngern. So ist beispielsweise das Ausbringen von stickstoffhältigen Düngemitteln auf wassergesättigten, überschwemmten, gefrorenen oder schneebedeckten Böden auf landwirtschaftlichen Nutzflächen unzulässig. Unterschiedliche Ausbringungs-Verbotszeiträume bestehen abhängig von verschieden Kriterien zwischen 15. Oktober und 15. Februar. Weitere Regelungsbereiche sind zB Aufzeichnungsverpflichtungen und die Dauer der Lagerung von Stallmist auf Feldmieten.