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Dokument-ID: 998366
6 Informationspflichten bei der Datenerhebung (Art 12–14 DSGVO)
Ein Grundpfeiler der DSGVO ist der Grundsatz der Transparenz. Nach diesem Grundsatz soll der Betroffene bei der Datenerhebung über die Datenverarbeitung und seine Rechte als Betroffener unterrichtet werden.