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Dokument-ID: 1176806
2.2 Gewerbeordnung
In der Regel keine Genehmigungspflicht für PV-Anlagen nach der Gewerbeordnung
Im Erlass des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort vom 01.03.2021 (Geschäftszahl: 2021-0.118.512) wurde festgehalten, dass PV-Anlagen grundsätzlich nicht nach der GewO genehmigungspflichtig sind, außer es liegen spezifische ungewöhnliche oder gefährliche örtliche Umstände vor (zB Errichtung in einem Gefährdungsbereich). Dennoch ist im Einzelfall zu prüfen, ob eine gewerberechtliche Anlagengenehmigung erforderlich sein könnte.