4.2 Leistungen der Pensionsversicherung
Die Pensionsversicherung trifft Vorsorge für die Versicherungsfälle des Alters, der Erwerbsunfähigkeit und des Todes sowie für die Rehabilitation; auch trifft sie Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge. Als Leistungen für den Versicherungsfall des Alters werden Eigen- bzw Direktpensionen erbracht. Darunter sind Leistungen zu verstehen, die aus dem eigenen Versicherungsverhältnis der Versicherten entstehen. Beispiele dafür sind die Alterspension, die Korridorpension, die Schwerarbeitspension sowie die Erwerbsunfähigkeitspension.