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Dokument-ID: 938183
2 Grundverkehrsrecht – Kauf und Verkauf
Allgemeines
Die endgültige Übertragung des Eigentums kann auch an eine Bedingung wie beispielsweise die grundverkehrsbehördliche Genehmigung bei land- und forstwirtschaftlichen Liegenschaften geknüpft sein. Für die Einverleibung des Eigentumsrechts im Grundbuch bedarf es in diesem Fall einen urkundlichen Nachweis, dass die Bedingung erfüllt wurde (meist rechtskräftiger Bescheid der Grundverkehrsbehörde).