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Renate Schmoll | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.2.2 Strafausmaß bei ungebührlicher Lärmerregung – Bundesländervergleich

Da es sich bei den verwaltungsrechtlichen Strafbestimmungen für die ungebührliche Lärmerregung um landesgesetzliche Regelungen handelt, sind je nach Bundesländern verschiedene Strafen vorgesehen. Die jeweilige finanzielle Höchststrafe beträgt zwischen EUR 218,– in Kärnten und EUR 2.000,– in der Steiermark.

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