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Dokument-ID: 1026392
2.7.5 Vorarlberg
Pilze dürfen nur in der Zeit von 8:00 bis 17:00 Uhr und nur in einer Menge von höchstens 2 kg Frischgewicht je Person und Tag gesammelt werden. Es dürfen nur solche Pilze gesammelt werden, die der Sammler vorher als essbare Art erkennt (§ 4).