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Dokument-ID: 1083632
1.5 Umgang mit geschützten Vögeln
Die Naturschutzgesetze verbieten die mutwillige Tötung geschützter Vögel und die Zerstörung ihrer Nester und natürlich sollte auch die unbeabsichtigte Tötung bzw Zerstörung möglichst vermieden werden. Im Agrarland besonders betroffen sind hier bodenbrütende Arten wie Rebhuhn, Braunkehlchen, Feldlerche und Kiebitz, auf die im Folgenden näher eingegangen wird.