2.6.8 Tirol
In Tirol ist das Campieren außerhalb von Campingplätzen verboten. Als Kampieren gilt das Nächtigen von Personen in mobilen Unterkünften, wie Zelten, Wohnwagen, Kraftfahrzeuge, Wohnmobile, Mobilheime und dergleichen im Rahmen des Tourismus. Die Gemeinde kann unter gewissen Voraussetzungen im Verordnungswege bestimmte Gebiete von diesem allgemeinen Verbot ausnehmen. Außerdem sind Campingausflüge von Schulen, Jugendorganisationen etc und das Biwakieren im hochalpinen Gelände für einen kurzen, durch den Anlass gebotenen Zeitraum erlaubt.