2.6.1 Im Wald
Die Regelungen hinsichtlich des Zeltens bzw Campings außerhalb der dafür vorgesehenen Einrichtungen (zB Campingplatz) in Österreich sind in etwa so vielfältig wie die jeweiligen Bundesländer selbst. Eines ist jedoch für ganz Österreich einheitlich und klar geregelt: Das Forstgesetz normiert, dass der Wald bis auf gewisse Ausnahmen (zB Sperrgebiete) zu Erholungszwecken von jedermann betreten werden darf, das Lagern bei Dunkelheit sowie das Zelten im Wald sind ohne ausdrückliche Genehmigung des Waldeigentümers jedoch ausdrücklich verboten (§ 33 Forstgesetz). Wer entgegen dieser Bestimmung handelt, kann neben zivilrechtlichen Folgen (zB Unterlassungsklage) auch mit einer Verwaltungsstrafe belegt werden.