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Dokument-ID: 938196
2.4 Oberösterreich – grundverkehrsbehördliche Genehmigung (Kauf und Verkauf)
Das Bundesland Oberösterreich hat seinen Grundverkehr im Oberösterreichischen Grundverkehrsgesetz 1994 (OÖ GVG 1994, idF LGBl Nr 59/2024) geregelt und sich zum Ziel gemacht, eine wirtschaftlich gesunde und leistungsfähige bäuerliche Land- und Forstwirtschaft in einem funktionsfähigen ländlichen Raum zu erhalten und zu schaffen.