2.8 Vorarlberg – grundverkehrsbehördliche Genehmigung (Kauf und Verkauf)
Der Grundverkehr in Vorarlberg ist im Vorarlberger Grundverkehrsgesetz 2004 (V-GVG, idF LGBl Nr 4/2022) geregelt und hat sich zum Ziel gemacht bäuerliche Familienbetriebe zu erhalten und entsprechend der natürlichen Gegebenheiten die strukturellen Verhältnisse zu verbessern. Ob ein land- oder forstwirtschaftliches Grundstück vorliegt, richtet sich nach der Beschaffenheit und Art der tatsächlichen Nutzung und nicht nach dem Grundsteuer- oder Grenzkataster. Jedenfalls sind Grundstücke, die als Landwirtschaftsgebiet gewidmet sind, land- und forstwirtschaftliche Grundstücke.