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Dokument-ID: 1186634
3.3.1 Burgenland
Anzeigepflichtig sind gem § 5a Abs 1 Z 1 Bgld NG PV-Freiflächenanlagen bis 50 m².
Bewilligungspflichtig ist eine Errichtung von „hochbaulichen Anlagen“, zu denen auch PV-Freiflächenanlagen zählen: