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Dokument-ID: 942966
2 Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Die Vorschriften über die GesbR waren seit dem Inkrafttreten des ABGB weitgehend unverändert geblieben und wurden zuletzt durch das GesbR-Reformgesetz (BGBl I Nr 83/2014) grundlegend überarbeitet und va hinsichtlich des Innenverhältnisses der Gesellschafter an das Recht der Offenen Gesellschaft (OG) angenähert.