2.3 Vertragliche Nutzung
Freizeitnutzungen wie Wandern oder Mountainbiken können auch auf einer vertraglichen Regelung basieren. In diesem Vertrag können die Spielregeln der Nutzung und Haftungsfragen festgelegt werden. Vielfach ist eine Vereinbarung auch Voraussetzung um Freizeitversicherungen kostenlos abschließen zu können, die subsidiär grundsätzlich die typischen Freizeitrisiken abdecken sollten. In den einzelnen Bundesländern gibt es unterschiedliche Versicherungssysteme. Auskunft diesbezüglich kann als Interessenvertretung die jeweils zuständige Landwirtschaftskammer geben.