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Dokument-ID: 1176822
3.2.2 Kärnten
PV-Freiflächenanlagen sind prinzipiell baubewilligungspflichtig (§ 6 K-BO).
PV-Anlagen, für die nach dem K-ElWOG oder nach der GewO eine Genehmigung erforderlich ist, bedürfen jedoch keiner zusätzlichen Baubewilligung nach der Bauordnung (Ausnahme nach § 2 Abs 2 lit a Z 3 bzw lit u K-BO 1996).