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Dokument-ID: 937566
5.1 Begriff des Erbhofes
Der Erbhof wird in Österreich unterschiedlich gesetzlich definiert.
Erbhof nach dem Anerbengesetz
- Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb mit Hofstelle
- Im Eigentum einer natürlichen Personen, Ehegatten oder Elternteil und Kind
- Durchschnittsertrag kann 1–40 Personen erhalten