© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 937564

Alfred Kalkus | Praxiswissen | Fachbeitrag

5 Anerben- bzw Höferecht

Das Anerbenrecht verhindert, dass bäuerliche Betriebe im Falle der gesetzlichen Erbfolge zerstückelt werden. Wenn es mehrere Personen als gesetzliche Erben gibt, kann nur einer von ihnen (Anerbe) den Hof bekommen. Die anderen Miterben werden mit Geld abgefunden. Die Abfindung (Übernahmspreis) wird so bestimmt, dass der Anerbe wohl bestehen kann.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Rechtshandbuch Land- und Forstwirtschaft in unserem Shop! Zum Shop